Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten seitens der Hannover Rück SE, sofern uns im Rahmen der Videoüberwachung in einzelnen Fällen eine Zuordnung der Aufzeichnung zu einzelnen Personen möglich sein kann. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeine Datenschutzerklärung gemäß Artt. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Hannover Rück SE
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover
Tel. +49 511 5604-0
Fax +49 511 5604-1188
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie bei Fragen zu diesen Hinweisen per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail über unser Datenschutz-Gruppenpostfach unter datenschutz[at]hannover-re.com.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren relevanten Gesetze.
Die Videoüberwachung geschieht zur Wahrung des Hausrechts und berechtigter Interessen von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) an der Gewährleistung der notwendigen, hohen Sicherheitsstandards. Soweit die Videoüberwachung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten erfolgt, für die die entsprechende Betriebsvereinbarung Videoüberwachung gilt, ist ergänzend Art. 88 DSGVO im Verbindung mit § 26 Abs. 4 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Hannover Rück SE trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter und der Sachwerte in beziehungsweise bei unseren Geschäftsgebäuden.
Die Aufzeichnung im Rahmen der Videoüberwachung dient primär dem Gebäude-, Personen- und Sachwerteschutz, der Zutrittskontrolle sowie der Feststellung und Abwehr von technischen Störungen. Die Aufzeichnungen können auch zur Verfolgung von Delikten (z. B. bei Einbruch oder Sachbeschädigungen) verwendet werden.
Insbesondere in den Bereichen von Besuchereingängen unserer Geschäftsgebäude, an den Zufahrten zu den Tiefgaragen, Parkplätzen sowie Belieferungszonen, an Notausgängen sowie an den Ein-/Ausgängen für Mitarbeiter sind Kameraanlagen montiert. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt.
Auf Kameraeinrichtungen, die eine Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche ermöglichen, wird durch eine entsprechende Beschilderung erkennbar hingewiesen.
Nur wenige befugte Personen unserer Hausverwaltung dürfen auf die durch Kameraanlagen vorgenommenen Aufzeichnungen zugreifen. In das Verfahren sind auch der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte einbezogen.
Die Videoaufzeichnungen werden über einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gespeichert und danach automatisch durch Überspielen gelöscht, sofern nicht einer der zur Speicherung festgelegten Zwecke vorliegt sowie gegebenenfalls eine längere Aufbewahrung infolge der Weitergabe an die Polizei oder sonstige Ordnungsbehörden vonnöten ist.
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zustehen.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung bei unserem Datenschutzbeauftragten unter der oben genannten Adresse widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 (0511) 120 45 00
Telefax: +49 (0511) 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen im Rahmen der geltenden Gesetze jederzeit zu ändern.
Stand November 2020