Veröffentlichung gemäß § 134 b und c AktG

Als institutioneller Anleger im Sinne von § 134a Abs.1 AktG sind wir gemäß § 134c Abs. 1 AktG verpflichtet, offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente unserer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit unserer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittelfristigen Wertentwicklung unserer Vermögenswerte beitragen. Handelt ein Vermögensverwalter für uns, so ist gemäß § 134c Abs. 2 AktG ergänzend offenzulegen, wie der Vermögensverwalter seine Anlagestrategie und seine Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeiten unserer Verbindlichkeiten abstimmt.

Entwicklung der Anlageentscheidungen

Unsere Kapitalanlagestrategie ist darauf ausgerichtet, den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht einzuhalten. Dieser Grundsatz ist Ausgangspunkt für die vier Anlagegrundsätze: Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität. Wir investieren so, dass Risikokonzentrationen möglichst vermieden werden. Dazu verwenden wir verschiedene Risikokriterien und Frühwarnindikatoren zur Vermeidung von unangemessenen Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Gegenparteien bzw. Sektoren.

Richtlinien und interne Prozesse sorgen dafür, dass wir im Rahmen der Kapitalanlagetätigkeit entsprechend diesen Anlagegrundsätzen handeln.

Für die Kapitalanlagesteuerung ist das Asset-Liability-Management (ALM) eine grundlegende Säule unseres wertorientierten Steuerungssystems und steht im Mittelpunkt unserer Kapitalanlagestrategie.

ALM heißt, dass wir bei der Zusammenstellung unseres Kapitalanlageportfolios wichtige Maßgaben von Seiten der versicherungstechnischen Verpflichtungen berücksichtigen. Durch die Anpassung der Fälligkeitsstruktur unserer festverzinslichen Wertpapiere an die erwarteten Auszahlungsmuster unserer Verbindlichkeiten reduzieren wir die ökonomische Exponierung gegenüber dem Zinsänderungsrisiko. Hierzu bedecken wir wichtige Kapitalmarktsensitivitäten der Verbindlichkeiten wie Laufzeit- und Währungsstrukturen, aber auch Inflationssensitivitäten auf der Kapitalanlageseite, indem wir nach Möglichkeit Investments erwerben, die in ähnlichem Ausmaß und mit gegenläufigem Effekt auf Kapitalmarktschwankungen reagieren. Dies verringert unsere Anfälligkeit gegenüber Schwankungen der Kapitalmärkte und stabilisiert unsere ökonomische Kapitalausstattung.

Abweichungen gegenüber der Struktur unserer Verbindlichkeiten gehen wir bei diesem Ansatz bewusst und unter Beachtung von Risikotragfähigkeit und erzielbaren Risikoprämien ein. Eingegangene Risiken aus der Kapitalanlage messen wir daher nicht absolut, sondern in Relation zu Wertänderungen bei den Verpflichtungen. Durch diesen Ansatz wirken sich Währungskurs, Zins- und Inflationsschwankungen gleichermaßen auf Vermögenswerte wie Verbindlichkeiten aus. Ziel unseres ökonomischen ALM ist es, eine möglichst währungs- und laufzeitkongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten in jedem verbundenen Unternehmen der Gruppe sicherzustellen. Hierbei berücksichtigen wir auch lokale bilanzielle und aufsichtsrechtliche Vorgaben.

Derivative Finanzinstrumente werden eingesetzt, um das ökonomische ALM so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Diese Produkte verwenden wir unter Einhaltung eines vorgegebenen Risikobudgets, um unsere Kapitalanlagen gegen Schwankungen an den Zins-, Aktien- und Währungsmärkten abzusichern.

Zentraler Baustein zur Umsetzung der Anlagestrategie sind Vergleichsportfolien auf Basis von Referenzindizes, die so konstruiert sind, dass sie nachhaltig

  • das Risiko/Return Verhältnis aus Sicht der Anteilseigner optimieren,
  • die Verbindlichkeitsstruktur widerspiegeln,
  • gut diversifiziert sind und
  • keine unnötigen Kosten (Transaktionskosten, Verwaltungskosten) verursachen.

In die Anlagestrategie fließen zudem Anforderungen wie Zahlungsfähigkeit, Bilanzvolatilität, Rating, Solvenz ein.

Vereinbarung mit Ampega Asset Management GmbH

Die Verwaltung der Kapitalanlagen unseres Konzerns wird durch die Ampega Asset Management GmbH, Köln (Ampega), ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen unserer Muttergesellschaft Talanx AG, im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags für die Einheiten der Hannover Rück-Gruppe erbracht. Die Aufgaben umfassen Asset Management Leistungen und spezielle Konzernfinanzfunktionen. Zur Verwaltung u. a. von Wertpapiersondervermögen, in denen wir und andere verbundene Unternehmen unseres Konzerns investiert sind, bedient sich die Ampega dabei ihrer 100 %igen Tochter, der Ampega Investment GmbH, einer regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG unter Aufsicht der BaFin.

Uns obliegt in der Rolle des Investors die strategische Steuerung der Ampega hinsichtlich der Kapitalanlagen der Hannover Rück-Gruppe einschließlich der Erfolgsmessung. Ampega erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags, unsere oben beschriebene Anlagestrategie umzusetzen, der u. a. die Vorgaben der Strategischen Asset Allokation (SAA) und Taktischen Asset Allokation (TAA), spezielle Vorgaben des Risikomanagements, aufsichtsrechtliche Besonderheiten und bilanzielle Nebenbedingungen enthält. Wir haben uns im Dienstleistungsvertrag entsprechende Weisungsrechte einräumen lassen.

Mitwirkung und Ausübung der Aktionärsrechte

Im Rahmen des oben dargestellten Vermögensverwaltungsmodells haben wir die Aktionärs- und Gläubigerrechte, die aus den Aktienbeständen erwachsen, an die Ampega delegiert, die diese im Falle des Ausbleibens von spezifisch möglichen Vorgaben durch die Hannover Rück-Gruppe ausüben kann und auch ausübt. Für die Mitarbeiter der Ampega gilt der Verhaltenskodex unseres Konzerns.

Methode, Leistungsbewertung und Vergütung der Ampega

Die Zielerreichung bzw. Erfolgsmessung des Vermögensverwalters wird relativ an der Überperformance gegenüber der TAA beurteilt.

Die Leistung der Ampega wird anhand von zahlreichen quantitativen und qualitativen Kriterien ermittelt. Dabei ist die Erzielung des notwendigen Ergebnisbeitrags ein wichtiger Bestandteil. Ebenso werden in der Berechnung der Überperformance z. B. Transaktionskosten berücksichtigt. Für die übernommenen Dienstleistungen erhält die Ampega eine marktübliche Vergütung.

Überwachung von Portfolioumsatz und -umsatzkosten

Zwischen unseren Mandatsbetreuern und der Ampega finden mündliche und schriftliche Austausche statt, die einen großen Anteil an der ordentlichen Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beitragen. Zudem finden regelmäßige Investment-Komitee Sitzungen mit der Ampega statt, in denen über die Umsetzung der Vorgaben berichtet wird. Hierdurch ist eine enge Zusammenarbeit aller am ALM beteiligten Bereiche gewährleistet. Darüber hinaus ist durch eine konzernweite Berichterstattung der Ampega an uns gewährleistet, dass wir jederzeit alle Investitionstätigkeiten überwachen können.

Einzelne Portfolioumsatzkosten werden nicht durchgängig explizit aufgezeichnet. Jedoch spiegeln sich diese in der Performance-Zielerreichung wieder, welche anhand von in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Kennzahlen regelmäßig überwacht wird. Werden durch strategische Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht möglichst geringe Kosten zu verursachen. Grundsätzlich ist die Ampega der Ausführung von Transaktionen dem Prinzip der bestmöglichen Ausführungen verpflichtet (Best Execution). Für weitergehende Detailinformationen verweisen wir auf die Internetseite der Ampega und die dort veröffentlichte Leitlinie zur bestmöglichen Ausführung von Handelsaufträgen (Best Execution Policy): https://www.ampega.de/fonds/hinweise/index.html

Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter

Der zwischen uns und der Ampega geschlossene Dienstleistungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden.

Informationen nach § 134b Abs. 1 bis 4 AktG

Zur Mitwirkungspolitik als Aktionär auf Hauptversammlungen hat die Ampega eine Richtlinie (Engagement Policy) erstellt. Wir verweisen für Detailinformationen zu den Anforderungen nach § 134b Abs. 1 bis 4 AktG auf die Internetseite der Ampega und die darin veröffentlichte Richtlinie: https://www.ampega.de/fonds/hinweise/index.html

 

Stand: 18.12.2020