Schädlich für Umwelt und Gesundheit

Toxische Chemikalien

Trotz Fortschritten bei der Definition und bei der Regulierung der Nutzung toxischer Chemikalien müssen (Rück-)Versicherer künftig mit einer Zunahme der darauf zurückzuführenden Schadenfälle rechnen.

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Toxische Chemikalien sind Substanzen, die die Umwelt schädigen oder bei Aufnahme in den Körper über die Atem- oder Verdauungswege oder durch die Haut die Gesundheit gefährden können.

Nach Chemieunfällen mit katastrophalen Folgen (z. B. Seveso 1976, Bhopal 1984) sind eine Reihe von Regelungen und Bestimmungen zur Minderung und Beherrschung der aus der Verwendung von chemischen Stoffen entstehenden Risiken eingeführt worden. Führende internationale Regelwerke sind das GHS-System der Vereinten Nationen, die REACH-Verordnung der Europäischen Union sowie die Stockholmer POP-Konvention bezüglich langlebiger organischer Schadstoffe.

Beim Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) handelt es sich um ein von den Vereinten Nationen erarbeitetes und international anerkanntes System, das durch Vorgabe konsistenter Kriterien für die Klassifizierung und Kennzeichnung auf globaler Ebene die in den verschiedenen Ländern benutzten unterschiedlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsnormen ersetzen soll. Die GHS-Klassifizierung unterscheidet grundsätzlich drei Gefahrenbereiche:

  • Physikalische Gefahren: Die physikalischen Gefahren entsprechen weitegehend denen des Gefahrgutsystems der Vereinten Nationen
  • Gesundheitsgefahren: Varianten der Toxizität, bei denen Substanzen für den ganzen Körper oder bestimmte Organsysteme tödliche wirken, größere oder kleinere Schäden oder auch Krebs verursachen können
  • Umweltgefahren: Hier stehen die Abbaubarkeit, die Bioakkumulation sowie die aquatische Toxizität im Mittelpunkt

Die meisten Industrieländer haben die GHS-Regelungen bereits umgesetzt oder stehen kurz davor. Das REACH-Regelwerk zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2006. REACH erfasst die Produktion und Nutzung von und den Handel mit chemischen Stoffen sowie ihre möglichen Auswirkungen sowohl auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt. Es ist das bisher strengste Normenwerk zur Regulierung chemischer Stoffe und wird Industrien rund um den Globus beeinflussen. REACH trat am Juni 2007 in Kraft.

REACH verlangt, dass alle Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union importieren, diese Stoffe bei der neu gegründeten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registrieren lassen. Da REACH auch für in Gegenständen vorhandenen Substanzen gilt, kann jedes Unternehmen, das Waren in die EU importiert, betroffen sein. REACH bezieht sich auch auf die weitere Verwendung von besonders besorgniserregenden chemischen Stoffen (SVHC), die im Verdacht stehen, negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen oder die Umwelt zu haben. Im Juni 2024 standen 241 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste für die Zulassung.

Die Stockholmer POP-Konvention ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, die Herstellung und die Verwendung von langlebigen organischen Schadstoffen (POP) zu unterbinden oder einzuschränken. Die dazugehörigen Verhandlungen wurden im Jahre 2001 in Stockholm abgeschlossen, und das Abkommen trat 2004 in Kraft. Im ersten Ansatz kamen zwölf verschiedene chemische Stoffe, das sogenannte "dreckige Dutzend", auf die Bannliste. Die Unterzeichner des Abkommens vereinbarten ein Verfahren, nach dem langlebige giftige Verbindungen ins Visier genommen werden und, sofern sie die Kriterien für Langlebigkeit erfüllen und eine grenzüberschreitende Bedrohung darstellen, auf die Negativliste gesetzt werden können. Die erste Ergänzungsliste (mit weiteren 12 Stoffen) wurde anlässlich einer 2009 in Genf abgehaltenen Konferenz verabschiedet. Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich auf ein Verfahren geeinigt, nach dem persistente toxische Verbindungen überprüft und in das Übereinkommen aufgenommen werden können, wenn sie die Kriterien der Persistenz und der grenzüberschreitenden Gefährdung erfüllen. Im Juni 2024 gab es 186 Vertragsparteien des Übereinkommens (185 Staaten und die Europäische Union).

Das Augenmerk der Regulierungsbehörden hat sich auf die Kontrolle und Überwachung der Exposition in der Umwelt, beim Menschen und am Arbeitsplatz verlagert. Mit der zunehmenden Regulierung wird wahrscheinlich auch die Zahl der Schadenfälle steigen. Die (Rück-)Versicherungswirtschaft kann sowohl im Vertragsgeschäft als auch im fakultativen Geschäft durch von toxischen Chemikalien verursachte Großschäden getroffen werden. Risikosparten sind Produkthaftpflicht, Produktrückruf, Arbeiter-Unfallversicherung, Arbeitgeberhaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Transport, allgemeine Haftpflicht sowie Umwelthaftpflicht.

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