Ergebnisse und Berichte

Finanzinformationen der Hannover Rück-Gruppe

Januar Erneuerungen
UnternehmensmeldungHTML
Analystenpräsentation*PDF
Webcast
Telefonkonferenz Analysten*Audio-Webcast

Zusatzangabe in Bezug auf Art. 192 Abs. 2 DVO

Die Hannover Rück hat Besicherungen gestellt, deren Gesamtwert deutlich unter 60 % der gesamten Kapitalanlagen liegt. Der Schwellenwert von 60 % ist in Art. 192 Abs. 2 DVO definiert. Diese Information ist relevant für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos gegenüber der Hannover Rück in der Solvency II-Standardformel.

Alternative Leistungskennzahlen

Archiv

Die Hannover Rück verzichtet aus Gründen der Nachhaltigkeit auf den Druck der Geschäftsberichte. Berichte aus früheren Jahren können Sie im Archiv als PDF-Dateien herunterladen.

Archiv anzeigen

Investor Relations Kontakte